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Steuerlicher Ausgleichsposten bei Kapitalgesellschaften
Überleitung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz
Bei der Aufstellung einer Steuerbilanz müssen die unterschiedlichen Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz ermittelt und erfasst werden. Die Differenzen zwischen beiden Rechenwerken werden in einen steuerlichen Ausgleichsposten eingestellt. Wird dieser Posten auf der Aktivseite der Steuerbilanz ausgewiesen, entspricht der Wertansatz einer Minderung des steuerlichen Eigenkapitals; bei einem Ausweis auf der Passivseite erhöht es sich. Die Fallstudie stellt die Berechnung des Ausgleichspostens vor und verdeutlicht die Wirkungsweise als Instrument zur Ableitung der Steuerbilanz aus den Werten der Handelsbilanz.
I. Steuerlicher Ausgleichsposten als Korrektur des Eigenkapitals
Dem steuerrechtlichen Ausgleichsposten kommt die Aufgabe zu, den Unterschied zwischen dem Kapital in der Handelsbilanz einerseits und dem Kapital in der Steuerbilanz andererseits S. 1036 zu erfassen. Da die handelsrechtlichen Begriffe „Gezeichnetes Kapital”, „Rücklagen”, „Gewinn-/Verlustvortrag” sowie „Jahresüberschuss” oder „Bilanzgewinn” gesetzlich definierte Begriffe darstellen, können diese nicht aufgrund eines steuerrechtlichen „Mehr- oder Minderergebnisses” für steuerrechtliche Z...