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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 264/01 EFG 2005 S. 1892 Nr. 23

Gesetze: KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, AktG § 302 Abs. 1, AktG § 302 Abs. 3

Körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt ausdrückliche Vereinbarung der Verlustübernahme voraus - Steuerberatungskosten für die Erstellung eines Konzepts nicht mit den Anschaffungskosten der GmbH-Anteile zu aktivieren

Leitsatz

Eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG voraus, dass ausdrücklich eine Verlustübernahme entsprechend § 302 Abs. 1 und 3 AktG vereinbart worden ist. Die Tatsache, dass zivilrechtlich § 302 AktG im GmbH-Vertragskonzern analog anzuwenden ist, macht die Vereinbarung gemäß § 302 Abs. 3 AktG nicht entbehrlich.

Steuerberatungskosten für die Erstellung eines finanziellen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Konzepts im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Anteilen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar und sind nicht als Anschaffungskosten der GmbH-Anteile zu aktivieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2006 S. 342
EFG 2005 S. 1892 Nr. 23
MAAAB-67967

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 23.09.2004 - 2 K 264/01

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