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Behandlung von Belieferungsrechten
I. Überblick über die BFH-Rechtsprechung
Aus der langjährigen RFH- und BFH-Rechtsprechung ist das Thema der bilanzmäßigen Behandlung von Belieferungsrechten wohlbekannt. Die wichtigsten Belieferungsrechte aus der Rechtsprechung sind die Folgenden:
Bierbelieferung an Gaststätten;
Belieferung von Gemeinden mit Gas und Strom;
Belieferung von Lesezirkeln durch einen Verlag;
Belieferung von Lese- und Schallplattenringen;
Belieferung aus Abonnentenverträgen.
Am vertrautesten aus dieser Aufzählung wirkt das Bierbelieferungsrecht, das vom BFH im zitierten Urteil vom als „Recht der Brauerei, von den Gastwirten die Abnahme einer bestimmten Menge Bier zu verlangen” definiert wird. Die Brauerei hat dieses „Eintrittsgeld” dem BFH zufolge im Anlagevermögen als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und über die Laufzeit des Bierlieferungsrechts hin abzuschreiben.
II. Der wirtschaftliche Gehalt als Bilanzierungskriterium
1. Bierlieferungsrecht
Die Begründung des BFH – die Finanzverwaltung schließt sich dessen Auffassung ohne weiteres an – ist primär rechtlich aufgezogen. In der Vorstellungswelt des BFH liegt also ein typisches synallagmatisches Schuldverhältnis vor, dem die Idee des do ut des eigen is...