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Barwert- und Laufzeittest bei Hardwareleasing
Stichworte: Leasing, Barwerttest, Nutzungsdauer
I. Sachverhalt
Der Leasingnehmer (LN) least Anfang 05 von Leasinggeber (LG) Hardware auf vier Jahre. Der Vertrag sieht weder eine Kaufoption für den LN noch ein Andienungsrecht für den LG noch irgendeine Art von Restwertgarantie vor. Der Vertrag enthält auch keine Mietverlängerungsoption.
Die Nutzungsdauer der Hardware beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle fünf Jahre.
Der LG hat im Interesse der Bewertungseinheitlichkeit und -stetigkeit ein Bilanzierungshandbuch (accounting manual) erstellt, in dem u. a. folgende Festlegungen getroffen sind
„Nutzungsdauer beweglicher Anlagen: Soweit nicht ungewöhnliche Umstände vorliegen, gilt folgende Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle auch für die IFRS-Bilanzierung: … Hardware: fünf Jahre.”S. 32
„finance leases: Leasingverträge sind als finance lease zu qualifizieren, wenn a) die Vertragsdauer mehr als 90 % der Nutzungsdauer des Leasingobjekts beträgt, oder b)…”
„Diskontierungssätze: Für Barwertberechungen sind im Jahre 2005 folgende Werte anzusetzen:
Leasingverträge: Grenzfremdkapitalkosten 6 %
Langfristige Rückstellungen: ….”
Für den Kauf der Hardware hat der LG 40 000 € entrichtet. Die jährlich vorschüssig zu leistenden Leasingraten betragen 10 800 €. De...