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Fair value als Zugangswert bei Finanzinstrumenten
I. Problemstellung
Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten IAS 39 wurde ein neuer Bewertungsmaßstab für die erstmalige Erfassung von Finanzinstrumenten eingeführt. Gem. IAS 39.43 sind Finanzinstrumente fortan zum fair value gegebenenfalls zuzüglich etwaiger Transaktionskosten einzubuchen. IAS 39.66 (2000) sah im Gegensatz hierzu noch eine Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten zu Anschaffungs- einschließlich Transaktionskosten vor. Für einzeln erworbene Vermögenswerte (und Schulden) ist somit ein vermeintlich neuer Bewertungsgrundsatz geschaffen worden. Bislang kam der fair value im Rahmen der Zugangsbewertung für Vermögenswerte und Schulden lediglich im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zum Tragen, nunmehr scheint auch beim Einzelerwerb der fair value die Anschaffungskosten zu verdrängen.
Aus Sicht der Rechnungslegungspraxis wirkt diese Bewertungsvorgabe in IAS 39.43 verwirrend und lässt die Befürchtung aufkeimen, die aufwendige Ermittlung von fair values auch im Rahmen der Zugangsbewertung vornehmen zu müssen. Die nachfolgenden Hinweise befassen sich deshalb mit der praktischen Bewältigung der Bewertungsvorgaben von IAS 39.43.