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StuB 19/2005 S. 848

Aktivierung von Feldinventar

Bei der Regelung in Abschn. 131 Abs. 2 Satz 3 EStR handelt es sich gem. rkr. (EFG 2005 S. 1005) nicht um ein durch § 148 AO eingeräumtes Aktivierungswahlrecht, sondern um eine Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO. Daher kann der Stpfl. von dem Ansatz des bislang aktivierten Feldinventars absehen, ohne dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Bewertungs- und Ansatzstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) vorliegt (Bezug: § 148, § 163 AO; § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG; § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB; § 8 Abs. 1 KStG).NWB HAAAB-51636

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