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StuB Nr. 19 vom Seite 862

Auskunftsansprüche der Gesellschafter gegen den Insolvenzverwalter

Für Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine GmbH ist im Regelfall kein Raum für individuelle Auskunftsansprüche von Gesellschaftern gegen den Insolvenzverwalter bzgl. der Insolvenzmasse (§ 51a GmbHG, § 80 InsO;  3 Z BR 246/04, DStR 2005 S. 1330).

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