Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern
Der BFH hat in seinen Urteilen vom - I R 70/99 (StuB 2001 S. 356), vom - I R 15/00 (StuB 2001 S. 558) vom - I R 79/00 (StuB 2002 S. 80), vom - I R 7/01 (StuB 2003 S. 128) und vom - I R 65/03 (StuB 2004 S. 652) zu den Voraussetzungen für die Annahme einer vGA bei fehlender Finanzierbarkeit einer Pensionszusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der Urteile in allen offenen Fällen allgemein anzuwenden; Tz. 2 des (BStBl I S. 512 = StuB 1999 S. 660) wird aufgehoben.
Ist auf eine Pensionszusage vor dem Tag der Veröffentlichung der BFH-Urteile vollständig oder teilweise verzichtet worden, wird es nicht beanstandet, wenn auf übereinstimmenden Antrag der Gesellschaft und des Gesellschafters die vor der Veröffentlichung der BFH-Urteile geltenden Grundsätze der Tz. 2 des weiter angewandt werden. Der Antrag ist bis zur Bestandskraft des KSt-Bescheids für den Veranlagungszeitraum des Verzichts zu stellen.
Die Rechtsgrundsätze der o. g. Urteile des BFH sowie die Möglichkeit zur abweichenden Antragstellung i...