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IWB Nr. 20 vom Seite 951 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1202

Vereinbarkeit inländischer steuerlicher Nichtberücksichtigung von Verlusten (EU-)ausländischer Betriebsstätten und (Konzern-)Tochtergesellschaften mit dem EU-Recht? – Stand der Rechtsentwicklung –

von Rechtsanwalt Detlef Vliegen, Berlin

Der Frage der Verlustverrechnung von Auslandsverlusten kommt im Unternehmenssteuerrecht besondere Bedeutung zu. Zurzeit sind mehrere Verfahren vor dem EuGH, dem BFH oder einzelnen FG anhängig, die die inländische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten EU-ausländischer Betriebsstätten und von Betriebsstätten in Drittstaaten sowie die Verrechnung von Verlusten EU-ausländischer (Konzern-)Tochtergesellschaften sowie die S. 952 eingeschränkte Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an EU-ausländischen Konzerntochtergesellschaften betreffen. Der nachfolgende Beitrag gibt den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung zusammenfassend wieder und zeigt Konsequenzen für die Praxis auf.

I. Nichtberücksichtigung von Verlusten EU-ausländischer Betriebsstätten

Einkünfte, die deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Betriebsstätten erzielen, sind aufgrund der DBA i. d. R. von der deutschen Steuer „ausgenommen” bzw. „freigestellt”. Nach herrschender Auffassung zählen zu diesen Einkünften nicht nur Gewinne, sondern auch eventuelle Verluste. Hieraus wird gefolgert, dass in DBA-Fällen ausländische Betriebsstättenverluste bei der deutschen Besteuerun...

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Vereinbarkeit inländischer steuerlicher Nichtberücksichtigung von Verlusten (EU-)ausländischer Betriebsstätten und (Konzern-)Tochtergesellschaften mit dem EU-Recht? – Stand der Rechtsentwicklung –

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