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Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater
Die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater ist keine steuerbefreite Nebenleistung zur Theatervorstellung. Die in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind bei richtlinienkonformer Auslegung deshalb nur die typischen Theaterleistungen einschließlich der damit eng verbundenen Nebenleistungen. Um Letztere handelt es sich bei den streitigen Gastronomieleistungen nicht. Gastronomieumsätze im für jedermann zugänglichen Gastronomiebereich eines Theaters, insbesondere auch der Betrieb eines für jedermann zugänglichen Restaurants, haben aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers einen eigenen vom Theaterbesuch unabhängigen Zweck. Sie sind zur Durchführung der Theateraufführung aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht unerlässlich.