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Überlassung von Grundstücksflächen beim Bau von Überlandleitungen
Nach Auffassung des BMF ist das , in dem der BFH zur Überlassung von Grundstücksflächen beim Bau von Überlandleitungen und im Zusammenhang damit bestellten Dienstbarkeiten und vereinbarten Ausgleichszahlungen entschieden hat vorbehaltlich der Tz. 3 in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden. Das Schreiben tritt an die Stelle des (BStBl 1987 I S. 397) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Einräumung von Leitungsrechten an Grundstücken zu Gunsten von Energieversorgungsunternehmen. Sofern sich Unternehmer auf entgegenstehende Regelungen des Schreibens v. berufen, wird dies für vor dem ausgeführte Umsätze nicht beanstandet. Die vorstehenden Grundsätze gelten z. B. auch bei der Überlassung von Grundst...