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Aufwendungen einer nicht verheirateten Frau für künstliche Befruchtungen
Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau für künstliche Befruchtungen können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dieS. 6 Frau in einer festen Partnerschaft lebt (Weiterentwicklung der Rechtsprechung, s. , BStBl 1997 II S. 805). Maßnahmen zur Behebung der Empfängnisunfähigkeit sind auch bei unverheirateten Frauen eine (angemessene und notwendige) Heilbehandlung, weil hierdurch der „normale” körperliche Zustand (wieder) hergestellt wird. Derartige Maßnahmen gehören zur Krankenbehandlung unabhängig vom familienrechtlichen Stand der Frau. Hiervon zu unterscheiden sind ärztliche Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch eine künstliche Befruchtung. Für die Entscheidung, ob solche Aufwendu...