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Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
Das BMF hat auf Anfrage des DStV klargestellt, dass der Vorläufigkeitsvermerk nur die Frage erfasst, ob die Versagung des Abzugs von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten verfassungsgemäß ist. Dies bezieht sich auf das beim BVerfG anhängige Verfahren (2 BvR 2299/04), in dem geklärt werden soll, ob eine Doppelbesteuerung vorliegt, wenn aufgrund der durch das Alterseinkünftegesetz erfolgten Neuregelung Rentenversicherungsbeiträge weiterhin als Sonderausgaben behandelt werden. Zwar werde auch das vor dem BFH anhängige Verfahren (X R 11/05) erfasst, jedoch sei nicht ausgeschlossen, dass der BFH aufgrund Auslegung der einfachrechtlichen einkommensteuerlichen Vorschriften entscheide. Das bedeutet: Insoweit ist ein Einspruch erforderlich. Was für die Veranlagungszeiträum...