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Ausgleichszahlungen an Zusatzversorgungskasse bei Verschmelzung von Versorgungskassen
Im Wege der Umlagefinanzierung geleistete Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungskasse unterliegen auch mit dem Anteil der Lohnsteuerpflicht, der anlässlich der Verschmelzung zweier kommunaler Versorgungskassen zum Ausgleich der unterschiedlichen Deckung des Verpflichtungsbestands als Mehrbetrag für die Versicherten der untergegangenen Kasse zu zahlen ist. Beitragsleistungen an Versorgungseinrichtungen sind nur dann nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn sie im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden.