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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Sofortbesteuerung oder Zuflussbesteuerung?
Beim Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG gegen Ratenzahlungen oder eine Leibrente kann der Verkäufer nach den Einkommensteuerrichtlinien zwischen der sofortigen Besteuerung des Veräußerungsgewinns und der Besteuerung im Zuflusszeitpunkt wählen. Bei dieser Zuflussbesteuerung wurde ursprünglich nicht zwischen Kapitalwert der wiederkehrenden Bezüge und dem darin enthaltenen Zinsanteil differenziert. Nach der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens konnte dies dazu führen, dass die Wahl der nachgelagerten Besteuerung für den Verkäufer steuerlich vorteilhafter wurde, da auch die Zinsanteile ohne entsprechende körperschaftsteuerliche Vorbelastung in den Anwendungsbereich des Halbeinkünfteverfahrens fielen. Diesem einseitigen Vorteil ist die Finanzverwaltung mit Schreiben vom begegnet.
Sofortbesteuerung
Wenn sich der Veräußerer für eine Besteuerung mit dem gemeinen Wert (Barwert) der wiederkehrenden Bezüge im Zeitpunkt der Veräußerung entscheidet, sind von dem Kapitalwert die Veräußerungskosten, die Anschaffungskosten der Beteiligung sowie ggf. ein Freibetrag von bis zu 9 060 € abzuziehen. Da nach Inkrafttre...