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Krankenversicherung | Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes
Mit Beschluss v. - 2 BvF 2/03 hat das BVerfG festgestellt, dass das Beitragssatzsicherungsgesetz, das zur Senkung der Arzneimittelausgaben und zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung eine Reihe von Kosten dämpfenden Maßnahmen eingeführt hat, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gesetz hat nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurft; seine Bestimmungen verletzten auch keine Grundrechte, insbesondere nicht die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG.