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Umsatzsteuer | Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003
Die Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003, nach der § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG in der ab dem geltenden Fassung unter bestimmten Voraussetzungen auch für Zeiträume vor dem anzuwenden ist, enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Dies hat der NWB SAAAB-67524 entschieden. – Anmerkung: Es war eine Gesetzeslücke dadurch entstanden, dass entgegen dem früheren deutschen Verständnis der Vorsteuerabzug von der beabsichtigten Verwendung des Leistungsbezugs abhängt, nicht von dessen tatsächlicher erstmaliger Verwendung. Deshalb lief in diesen Fällen die Berichtigungsvorschrift in § 15a UStG a. F. ins Leere. Deren deshalb herbeigeführte rückwirkende Änderung zulasten der betroffenen Unternehmer hält der BFH für rechtens, weil die Gesetzeslücke erst später entstanden ist und sich ...