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Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Voraussetzungen, Verfahren und verbindliche Auskunft
Jedes Jahr nehmen 5 000 bis 6 000 Prüflinge an der Steuerberaterprüfung teil. Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung. Die tägliche Praxis der Autoren zeigt, dass die Zulassung nicht ohne weiteres zu erlangen ist. Der Beitrag stellt die wichtigsten Fragen rund um die Zulassung zur Steuerberaterprüfung dar.
I. Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung bedarf der Zulassung (§ 35 Abs. 2 StBerG). Die Zulassung kann nach § 36 Abs. 1, 2 StBerG über vier Wege erlangt werden.
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Vorbildung | Regelstudienzeit | Praktische
Tätigkeit |
Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder Hochschulstudium mit
wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung | mindestens 8 Semester | 2 Jahre |
dto. | weniger als 8
Semester | 3 Jahre |
Bestandene Abschlussprüfung in einem
kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige
Vorbildung | 10 Jahre | |
Erfolgreich abgelegte Prüfung zum geprüften
Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt nach bestandener Abschlussprüfung in
einem kaufmännischen Ausbildungsberuf | 7 Jahre | |
Beamter
des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung (ohne FH-Abschluss) | 7 Jahre
Sachbearbeiter |
S. 3646