Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2223 - 6 St32M S 2223 - 5 St33N

Spendenaktion für Hochwasseropfer in Süddeutschland (August 2005);
vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV;
Anerkannte Sonderkonten

Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der nachstehenden Spendenaktionen geleistet werden, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt als Nachweis die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking, wenn die Zahlung bis zum auf die für den Katastrophenfall eingerichteten nachfolgend genannten Sonderkonten eingezahlt worden sind.

Die Nachfolgende Aufstellung enthält die derzeit bekannten Sonderkonten. Eine laufende Aktualisierung erfolgt (nur) im „AIS” unter Themen/Gemeinnützigkeit- und Spendenrecht/Spendenrecht.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Sonderkonto/Stichwort
Bankinstitut
Konto-Nr.
BLZ
Bayerische Staatsregierung
„Hochwasserhilfe Bayern”
Bayerische Landesbank München
81 000
700 500 00
Gemeinde Eschenlohe
Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen – Filiale Eschenlohe –
703 500 00
 
 
 
VR-Bank Garmisch-Partenkirchen – Filiale Eschenlohe, Murnau –
100 136 468
703 900 00

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2223 - 6 St32MS 2223 - 5 St33N

Fundstelle(n):
HAAAB-67571