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FG München Urteil v. - 14 K 4038/04 EFG 2006 S. 1212 Nr. 15

Gesetze: EWGV 2913/92 Art. 87 Abs. 2 EWGV 2913/92 Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK Art. 87 Abs. 2 ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a EWGV 2454/93 Art. 558 Abs. 1 Buchst. c ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst. c UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 4

Beförderungsabsicht beim Beladen für das Vorliegen eines EU-Binnentransports entscheidend

Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer

Kabotage

Zoll

Einfuhrumsatzsteuer

Beschlagnahme eines Lkw-Gespanns

Leitsatz

1. Für die Beurteilung, ob ein EU-Binnentransport vorliegt, kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt der Beladung des LKW beabsichtigte Güterbeförderung an. Eine Beendigung gegen den Willen des Beförderers – hier durch Beschlagnahme des LKW-Gespanns – ist insoweit ohne Bedeutung.

2. Die Zollvorschriften sind auf die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der zollrechtliche Begriff „Zollgebiet der Gemeinschaft” jeweils dem EUSt-rechtlichen Begriff „Inland und österreichische Gebiete Jungholz und Mittelberg” entspricht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1212 Nr. 15
QAAAB-67422

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FG München, Urteil v. 14.06.2005 - 14 K 4038/04

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