FG München Urteil v. - 14 K 4038/04 EFG 2006 S. 1212 Nr. 15
Gesetze: EWGV 2913/92 Art.
87 Abs. 2
EWGV 2913/92 Art.
204 Abs. 1 Buchst. a
ZK Art. 87 Abs.
2
ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst.
a
EWGV 2454/93 Art.
558 Abs. 1 Buchst. c
ZKDV Art. 558 Abs. 1 Buchst.
c
UStG 1999 §
1 Abs. 1 Nr. 4
Beförderungsabsicht beim Beladen für das Vorliegen
eines EU-Binnentransports entscheidend
Anwendung der
Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer
Kabotage
Zoll
Einfuhrumsatzsteuer
Beschlagnahme
eines Lkw-Gespanns
Leitsatz
1. Für die Beurteilung, ob ein
EU-Binnentransport vorliegt, kommt es grundsätzlich auf die im Zeitpunkt
der Beladung des LKW beabsichtigte Güterbeförderung an. Eine
Beendigung gegen den Willen des Beförderers – hier durch
Beschlagnahme des LKW-Gespanns – ist insoweit ohne Bedeutung.
2. Die Zollvorschriften sind auf die
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sinngemäß mit der Maßgabe
anzuwenden, dass der zollrechtliche Begriff „Zollgebiet der
Gemeinschaft” jeweils dem EUSt-rechtlichen Begriff „Inland und
österreichische Gebiete Jungholz und Mittelberg” entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1212 Nr. 15 QAAAB-67422
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