Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitaleinkünfte tatsächlich steuerpflichtig?
Die Steueramnestie und ihre Folgen
Wir haben uns inzwischen fast daran gewöhnt, dass immer wieder die Verfassungsmäßigkeit einzelner Normen unseres Steuerrechts in Zweifel gezogen wird. Ganz besonders gilt dies für den Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Spekulationsgewinnen. Und so erschien es zunächst nicht besonders überraschend, dass das FG Köln die Besteuerung von Kapitaleinkünften für verfassungswidrig ansah und dem zur Überprüfung vorlegte. Überraschender ist jedoch die Begründung.
Die Ausgangslage
Der Kläger hatte in den Jahren 2000 bis 2002 seine Einkünfte aus Kapitalvermögen in voller Höhe dem Finanzamt gegenüber erklärt und versteuert. Die Versteuerung erfolgte mit dem individuellen Steuersatz.
Steuerpflichtigen, die ihre Kapitaleinkünfte oder sonstigen Einkünfte nicht erklärt hatten, wurde durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefrei- S. 2ungserklärungsgesetz)” die Möglichkeit geboten, bis dahin nicht versteuerte Einnahmen nachträglich dem Finanzamt gegenüber zu erklären, ohne steuerstrafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wurd...