Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Nachforderung von Kapitalertragsteuer bei umsatzabhängigen Vergütungen für partiarische Darlehen (§§ 20, 43, 44 EStG)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die für die Nutzungsüberlassung eines partiarischen Darlehens gezahlte erfolgsabhängige Vergütung kann gewinn-, aber auch umsatzabhängig sein. (2) Diese Vergütung unterfällt dem Begriff ,,Zinsen'' i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG und damit auch der Kapitalertragsteuer (Bestätigung des Senatsurt. v. , BStBl 1992 II S. 889). (3) Gibt der Stpfl. keine Anmeldung zur Kapitalertragsteuer ab, kann das FA anstelle eines Haftungsbescheids einen Nachforderungsbescheid gem. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO erlassen. Das ändert aber nichts daran, dass es sich materiell um die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs handelt, so dass die Voraussetzungen gem. § 44 Abs. 5 EStG erfüllt sein müssen (Abgrenzung vom Senatsurt. v. , BStBl 1999 II S. 3).