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Einkommensteuer | Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Vergleich im Scheidungsverfahren keine außergewöhnliche Belastung
Nach dem NWB MAAAB-66995 sind die auf einen Teilvergleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entfallenden Kosten einer Vermögensauseinandersetzung nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. – Anmerkung: Das Abzugsverbot für nicht im sog. Zwangsverbund anfallende Scheidungsfolgekosten bedeutet eine Verschärfung der Rechtspraxis, die eine solche Berücksichtigung in H 186 bis 189 EStH „Scheidung” bisher vorsah. Zum Streit konnte es daher nur kommen, weil sich das Finanzamt nicht an die EStH hielt, denen im Gegensatz zu den EStR keine Bindungswirkung sondern allenfalls Empfehlungscharakter zuzukommen scheint. Der dem Verfahren beigetretene BMF hat auch bereits signalisiert, dass er die entsprechende Regelung in den EStH ändern werde.