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Einkommensteuer | Behandlung von Öffentlich Privaten Partnerschaften in Form von „A-Modellen”
Bei dem „A-Modell” werden von den Konzessionsnehmern Autobahnstreckenabschnitte errichtet und betrieben, der Bund bleibt Eigentümer und allein berechtigt, für die Benutzung Mautgebühren zu erheben. Die vertragliche Gestaltung des A-Modells begründet ein Dauerschuldverhältnis mit unterschiedlichen zeitraumbezogenen Leistungen. Nach dem NWB YAAAB-66952 ist das Dauerschuldverhältnis als schwebendes Geschäft nicht bilanzwirksam. Soweit Vorleistungen des einen Vertragspartners erbracht worden sind, sind sie über Rechnungsabgrenzungsposten oder Anzahlungen zu berücksichtigen. In Höhe der Ausbaukosten abzüglich einer etwaigen Anschubfinanzierung liegt eine Vorleistung des Konzessionsnehmers vor. Die anfallenden Aufwendungen sind daher während der Bauphase...