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BMF nimmt Stellung zur Selbständigkeit des GmbH-Geschäftsführers
GmbH-Geschäftsführer werden weiterhin als nichtselbständig angesehen
Der entschieden, dass Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers als selbständig zu beurteilen sein können. Mit Schreiben v. - IV A 5 - S 7104 - 19/05 nimmt das BMF zur Anwendbarkeit des BFH-Urteils Stellung.
Die Entscheidung des BFH
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, derzufolge die Organstellung automatisch zur Nichtselbständigkeit des GmbH-Geschäftsführers führt. Ausgehend von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG hat der BFH eine ganze Reihe von allgemeinen Abgrenzungskriterien entwickelt, die nun auch auf GmbH-Geschäftsführer Anwendung finden: Unternehmerrisiko in der Form des Vergütungsrisikos, Vergütung in Ausfallzeiten, sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung etc.
Die Reaktion des BMF
Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur Anwendbarkeit des BFH-Urteils Stellung. Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen sei für die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen, wobei auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen sei. Für die Umsatzsteuer könnten die in H 67 LStH 2005 („Allgemeines”) genannten lohnsteuerlichen Kriterien sinngemäß herangezogen werden.
Die Grundsätze des BFH-Urt...