Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Laufzeitverlängerung einer Lebensversicherung
Keine steuerfreien Zinsen
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre führt trotz gleich bleibender Beitragsleistung steuerrechtlich zu einem neuen Vertrag. Dies gilt nach der BFH-Entscheidung v. - VIII R 71/04 immer dann, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung die Laufzeit des Vertrags, die Prämienzahlungsdauer, die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme ändern.
Der Streitfall
In den Jahren 1977 bzw. 1980 hatte der frühere Arbeitgeber des Klägers für diesen zwei Lebensversicherungen (Direktversicherungen) abgeschlossen. Die zum abgeschlossene Versicherung hatte eine Laufzeit und eine Beitragszahlungsdauer von 16 Jahren, der Jahresbeitrag betrug 1 200 DM. Bei der zum abgeschlossenen Versicherung betrugen Laufzeit und Beitragszahlungsdauer 13 Jahre, der Jahresbeitrag belief sich ebenfalls auf 1 200 DM. Änderungsmöglichkeiten der Vertragsmodalitäten waren in den Versicherungsverträgen nicht vorgesehen. Auf Veranlassung des Klägers beantragte dessen Arbeitgeber im Laufe des Jahres 1993 bei der X-AG formlos ...