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Folgen einer Bilanzkorrektur auf die Veranlagungen der Folgejahre
Erlass des Änderungsbescheids als rückwirkendes Ereignis
Wirkt sich eine Korrektur des Betriebsvermögens auf den Gewinn mehrerer Jahre aus, dann können die Folgebescheide nach der aktuellen BFH-Entscheidung v. - IV R 11/04 nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 geändert werden.
Der Streitfall
Die Klägerin und Revisionsklägerin war eine Publikums-Kommanditgesellschaft. 1978 schied etwa die Hälfte der Kommanditisten ohne Gegenleistung aus. Nach einer im gleichen Jahr begonnenen Be-triebsprüfung für die Jahre 1972-1976 bei der Klägerin, die sich allerdings über fünf Jahre hinzog, sind einige Darlehen und die dazu gehörenden laufenden Schuldzinsen nicht mehr anerkannt worden. Die von der Betriebsprüfung neu festgestellten negativen Kapitalkonten zum wurden vom Finanzamt 1977 und 1978 fortentwickelt. Darauf folgend erließ das Finanzamt einen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geänderten Feststellungsbescheid für 1978. Dagegen richteten sich der Einspruch und die Klage. Die Änderung der Kapitalkonten sei nach ihrer Auffassung kein Rückwirkendes Ereignis bzw. wenn eine Rückwirkung doch gegeben wäre, sei das maßgebende Ereignis der Prüfungsbericht, so dass die Festsetzungsverjährung vor Ergehen des Änderungsbescheids bereits einge-treten sei.