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Vorweggenommene Betriebsausgaben und das Abzugsverbot des § 3c EStG
Abzugsverbot steht Betriebsausgabenabzug nicht entgegen
Vorweggenommene Aufwendungen zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte, denen aber keine entsprechenden Einnahmen folgen, sind ein Thema, dass immer wieder zum Gesprächsstoff zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen führt. In der BFH-Entscheidung v. - XI R 61/04 wird dieses Gespräch noch um den Aspekt des Abzugsverbots nach § 3c EStG ergänzt.
Der Sachverhalt
Die 1998 verstorbene Ehefrau des Klägers beabsichtigte, als Kursleiterin bei der Volkshochschule tätig zu werden. Die Einnahmen wären nach § 3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von 2 400 DM pro Jahr steuerfrei gewesen. Zur Vorbereitung der Tätigkeit sind ihr im Jahr 1996 Aufwendungen in Höhe von 3 291 DM entstanden. Zu einer Erzielung von Einnahmen kam es jedoch nicht, da sie schwer erkrankte und die für die Jahre 1996 und 1997 geplanten Veranstaltungen daher nicht durchführen konnte. S. 2
Das Finanzamt akzeptierte nur 891 DM der Aufwendungen als negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Es vertrat folgende Auffassung: Da die Einnahmen aus der Kursleitertätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG a. F. bis zur Höhe von 2 400 DM pro Jahr steuerfrei gewesen wären, könnten auch Werbungskosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, nach § 3c EStG n...