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BGH 14.04.2005 IX ZR 109/04, NWB direkt 41/2005 S. 11
Unerlaubte Hilfeleistung eines Kontierers in Steuersachen
Ein Vertrag, in dem sich ein Kontierer i. S. des § 6 Nr. 4 StBerG zu Buchführungund Steuerberatung verpflichtet, ist grundsätzlich insgesamt nichtig. Ein solcher Kontierer, der vor Abschluss eines auch auf Steuerberatung gerichteten Vertrags nicht unmissverständlich darauf hinweist, dass er hierzu nach § 5 StBerG nicht befugt ist, haftet aus Verschulden bei Vertragsschluss.