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Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Bei Vermietung des von zwei Schwestergesellschaften (Produktionsunternehmen und Vermarktungsunternehmen) gemeinsam genutzten Betriebsgrundstücks durch den beherrschenden Gesellschafter ist die für eine Betriebsaufspaltung vorauszusetzende sachliche Verflechtung zu bejahen, wenn das Grundstück für die Zwecke der Produktion besonders hergerichtet ist. Die Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur sachlichen Verflechtung bei Betriebsgrundstücken auf vor der hinreichenden Klärung dieser Frage abgeschlossene Besteuerungszeiträume verstößt nicht gegen Treu und Glauben.