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Erwerb wertloser Darlehensforderungen vom Altgesellschafter
Gestaltungsmissbrauch durch Auszahlung in der Gewinnphase?
Im Fall einer Veräußerung von Anteilen an einer Verlustgesellschaft kann es für deren Erwerber vorteilhaft sein, neben den Anteilen an der Gesellschaft, die die Verluste erlitten hat, auch wertlose Darlehensforderungen des Altgesellschafters gegen seine Gesellschaft zu erwerben, insbesondere wenn der Preis für den Erwerb dieser Forderungen weit unter dem Nominalwert liegt bzw. diese Forderungen zu einem Erinnerungswert veräußert werden. Kommt die Gesellschaft wieder in die Gewinnphase, bietet sich für den Gesellschafter die rechtliche Möglichkeit, die Erträge als Darlehensrückzahlung steuerfrei an sich auszahlen zu lassen. Ob hierin ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten zu sehen ist, wird vom I. und IV. Senat des BFH unterschiedlich beurteilt. Hat der Altgesellschafter vor der Übertragung auf die Darlehensforderung gegen Besserungsschein verzichtet und tritt der Besserungsfall unter der Regie des Neugesellschafters ein, kann damit ein möglicher Wegfall eines Verlustvortrags wegen Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG umgangen werden. Dieser Rechtsfolge begegnet das BMF mit seinem Schreiben v. - S 2743 (BStBl 2003 I S. 648).
I. Steuerfreie Kapitalauszahlung an den Neugesellschafter
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