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Eigenheimzulage: Verzicht auf Förderung des ersten zugunsten des zweiten Objekts
Wie der entschieden hat, können Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.