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BBK Nr. 19 vom Seite 927 Fach 30 Seite 1748

Buchungen bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

Ausfuhren an Unternehmen in Mitgliedstaaten der EU sind steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), aber steuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG). Bei der Buchung innergemeinschaftlicher Lieferungen an private Endabnehmer sind die Fälle der Abholung, der Versendung bei Überschreitung der Lieferschwelle und die Versendung ohne Überschreitung der Lieferschwelle zu unterscheiden. Weitere Fälle gehen auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Ein- und Ausfuhren mit Drittländern ein.

I. Sachverhalte und Aufgaben

1. Innergemeinschaftliche Lieferung an einen Unternehmer i. S. von §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG

Die Anlagenbau AG in Herne liefert an die französische Firma Jean Champion & Fils in Dijon. Die Anlage im Wert von 60.000,00 € wird durch einen Spediteur befördert. Die USt-Id-Nrn. der beiden Unternehmen sind auf der Rechnung vermerkt. S. 928

  1. Was muss die Anlagenbau AG dem FA melden?

  2. Reicht es aus, wenn die Anlagenbau AG ihre eigene USt-Id-Nr. auf der Rechnung angibt?

  3. Wo könnte sich die Anlagenbau AG in Zweifelsfällen über die Richtigkeit der USt-Id-Nr. des ausländischen Geschäftspartners erkundigen?

  4. Wie bucht die Anlagenbau AG?

2. Innergemeinschaftliche Lieferung bei Abholung durch den privaten Endabnehmer

Der Haushaltswarenhändl...

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Buchungen bei Ausfuhren und innergemeinschaftlichen Lieferungen

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