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Einkommensteuer | Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen
Entstehen bei einer beabsichtigten nebenberuflichen Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG vorweggenommene Betriebsausgaben, kommt es aber nicht mehr zur Ausführung der Tätigkeit, steht das Abzugsverbot des § 3c EStG dem Abzug dieser Betriebsausgaben nicht entgegen ( NWB DAAAB-66087). – Anmerkung: Zu Recht lehnt der BFH die Verrechnung der vergeblichen Aufwendungen mit steuerfreien Einnahmen ab, die nicht erzielt wurden. Ebenso wie fiktive Einnahmen keine Steuerpflicht auslösen, können hypothetische steuerfreie Einnahmen auch nicht zu einer Anwendung des § 3c EStG führen.