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Einkommensteuer; | außergewöhnliche Belastungen durch Pflegeheimkosten (§ 33 EStG)
Versäumt es der steuerliche Berater, dem FA im Steuererklärungsvordruck entstandene ,,Pflegeheimkosten'' dazulegen, indem er lediglich auf die ,,Heimunterbringung'' hinweist, so kommt eine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen groben Verschuldens des Beraters nicht in Betracht (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. - 6 K 56/95).