Raymond Halaczinsky

Die Haftung im Steuerrecht

3. Aufl. 2004

ISBN der Online-Version: 3-482-55091-3
ISBN der gedruckten Version: 3-482-50583-7

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Die Haftung im Steuerrecht (3. Auflage)

E. Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit (§ 72 AO)

Literatur: Mösbauer, Die Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit, Inf. 1990 S. 7; Hamacher, „Dagobert Duck” – Ein kriminelles System?, DB 1995 S. 2284; Gehm, Haftung nach § 72 AO bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit, BuW 2001 S. 1022.

I. Rechtsentwicklung, Zweck der Vorschrift

201 Die Haftung gem. § 72 AO knüpft an die Verletzung der Pflicht aus § 154 Abs. 3 AO an. Danach dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfaches nur mit Zustimmung des für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden, wenn auf einen falschen oder erdichteten Namen ein Konto errichtet, Buchungen vorgenommen, Wertsachen in Verwahrung gegeben oder verpfändet oder Schließfächer eingerichtet wurden (§ 154 Abs. 3 i. V. m. § 154 Abs. 1 AO).

202 Die Haftungsnorm des § 72 AO hat ihre Vorgängerin in § 163 Abs. 3 Satz 2 RAO, beschränkt jedoch nunmehr die Haftung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße gegen die in § 154 Abs. 3 AO statuierte Pflicht.

II. Die Pflicht zur Kontenwahrheit gem. § 154 Abs. 1 AO

203 § 154 Abs. 1 AO begründet die Verpflichtung zur formalen Kontenwahrheit; hierdurch soll verhindert werden, dass die Nachprüfung steuerlicher Verhältnisse durch die Verwend...