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Steuersparpotential durch fiktiven Zinsabzug in Belgien
I. Einleitung
Ab dem Jahr 2006 tritt in Belgien ein Gesetz in Kraft, wonach belgischen (Kapital- und Personen-) Gesellschaften ab dem (für Gesellschaften deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht) ein fiktiver Zinsabzug auf ihr Eigenkapital i. H. von aktuell ungefähr 3,6 % gewährt wird. Gleiches gilt für belgische Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften. Korrespondierend wird die Registergebühr auf eingebrachtes Kapital von 0,5 % mit Wirkung ab dem abgeschafft werden. Diese geplante Gesetzesänderung sollten deutsche Unternehmen mit belgischen Tochtergesellschaften zum Anlass nehmen, bestehende (Konzern-) Finanzierungsstrukturen zu überdenken, da diese Gesetzesinitiative erhebliches Steuersparpotential in sich birgt.
II. Ziele der Neuregelung
Mit der Neuregelung soll zum einen eine weitgehende Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital gewährleistet und zum anderen eine Nachfolgeregelung für die sog. belgischen BCC-Gesellschaften („Belgian Coordination Centre”) geschaffen werden, für welche die bisher geltenden steuerlichen Begünstigungen zwischen dem und dem auslaufen.
III. Inhaltliche Eckpunkte der Neuregelung
Körperschaftsteuerpflic...