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BFH 07.04.2005 V R 5/04, StuB 18/2005 S. 819

Umsatzsteuer | Keine Masseschuld bei Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit während des Insolvenzverfahrens

Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete USt nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden.NWB KAAAB-56959

Praxishinweise: Handelt es sich bei der Tätigkeit des Schuldners um eine insolvenzfreie Tätigkeit, so kann die Leistung und damit auch die USt-Schuld nicht der Insolvenzmasse zugerechnet werden. Es wird also keine Masseverbindlichkeit begründet.

– erl –

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