Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Keine Masseschuld bei Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit während des Insolvenzverfahrens
Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete USt nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden.▶NWB KAAAB-56959
▶Praxishinweise: Handelt es sich bei der Tätigkeit des Schuldners um eine insolvenzfreie Tätigkeit, so kann die Leistung und damit auch die USt-Schuld nicht der Insolvenzmasse zugerechnet werden. Es wird also keine Masseverbindlichkeit begründet.