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BFH 07.07.2005 V R 63/03, StuB 18/2005 S. 818

Umsatzsteuer | Verspätungszuschlag bei Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

(1) Die USt-Sondervorauszahlung, die ein zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen verpflichteter Unternehmer zu berechnen, anzumelden und zu entrichten hat, wenn das FA ihm die Fristen für die Abgabe der USt-Voranmeldungen und für die Entrichtung der USt-Vorauszahlungen um einen Monat verlängert hat, ist eine Steueranmeldung. (2) Daher kann die Finanzbehörde als Sanktion gegen die verspätete Erfüllung der Verpflichtung zur Berechnung, Anmeldung und Entrichtung einer USt-Sondervorauszahlung einen Verspätungszuschlag festsetzen. (3) Eine auf Antrag gewährte Dauerfristverlängerung gilt so lange fort, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das FA die Fristverlängerung widerruft; während der Geltungsdauer der Fristverlängerung muss der Unternehmer die USt-...

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