Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
USt-Freiheit des Aufstellens von Geldspielautomaten
Der verbundene Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02, DStR 2005 S. 371 ff., m. Anm. Zugmaier) hat entschieden, dass Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. MWSt.-Richtlinie (Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage) dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glückspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt. Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. Richtlinie 77/388 hat nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbare Wirkung in dem Sinne, dass sich ein Veranstalter oder Betreiber von Glücksspielen oder Glückspielgeräten vor den nationalen Gerichten darauf berufen kann, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern.
Die deutsche Finanzverwaltung hat sich zunächst gegen die Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH gewe...