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Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Die Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist nur dann nicht rechtmäßig, wenn einwandfrei und klar feststeht, dass eine Steuerpflicht nicht gegeben ist. Ob nach Schenkung eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks der spätere Verzicht der Schenkerin auf ihr Nießbrauchsrecht steuerpflichtig ist oder nicht, stand zum Zeitpunkt der Aufforderung keineswegs einwandfrei und klar fest. Der BFH hat erst mit Urteil v. - II R 3/01 (BStBl 2004 II S. 429) festgestellt, dass der spätere Verzicht durchaus eine weitere Schenkung darstellt. Eine Anforderung einer Schenkungsteuererklärung durch das Finanzamt erging also zu Recht.S. 11