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Gewerblicher Grundstückshandel
Die schenkweise Übertragung einer Wohnung, verbunden mit dem sich anschließenden Weiterverkauf, kann ein Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Zwischenschaltung des beschenkten Ehegatten nur dazu dienen sollte, die Besteuerung des Gewinns aus einem späteren Verkauf der Wohnung zu vermeiden. Ein gewerblicher Grundstückshandel des Schenkers bei Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke kann dann gegeben sein, wenn der Schenker „das Geschehen beherrscht hat” und ihm auch der Veräußerungserlös zuzurechnen ist.