Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fahrten eines Behinderten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ein Behinderter, der die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit dem eigenen Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführt, darf täglich entweder einheitlich für beide Verkehrsmittel die Entfernungspauschale oder für beide Verkehrsmittel einheitlich die tatsächlichen Kosten geltend machen. Die Wahl einer Kombination (z. B. Entfernungspauschale für mit öffentlichen Verkehrmitteln, tatsächliche Kosten für mit Pkw durchgeführten Fahrtanteil) ist nicht zulässig.S. 5