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Gewährung einer Ansparabschreibung für Betrieb einer Windkraftanlage
Betreibt eine natürliche Person eine Windkraftanlage und ist sie zusätzlich als Handelsvertreter für Baustoffe tätig, stellen beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar, wenn sie von den selben Räumlichkeiten aus ausgeübt, gemeinsam Betriebsmittel eingekauft werden, derselbe Telefonanschluss verwandt und eine Sekretärin in beiden Bereichen eingesetzt wird sowie beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto abgewickelt werden und für beide Tätigkeiten eine gemeinsame Gewinn- und Verlustrechnung gefertigt wird.