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Erlass eines neuen Haftungsbescheids
Anmerkungen zu BFH-Entscheidungen v. 5. 10. 2004 - VII R 18/03 und VII R 77/03
Hebt die Finanzbehörde während eines finanzgerichtlichen Verfahrens den angefochtenen Haftungsbescheid unter gleichzeitigem Erlass eines neuen Haftungsbescheids auf, ist der neue Haftungsbescheid noch innerhalb der Festsetzungsfrist ergangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Haftungsbescheid zunächst aufgehoben und später ein erneuter Haftungsbescheid erlassen wird.
BFH ▶ Urteil v. - VII R 18/03, BStBl 2005 II S. 323. DokID ▶ NWB VAAAB-44846. Rechtsgrundlage ▶ § 171 Abs. 3a Satz 1 AO. Vorinstanz ▶ (U) NWB XAAAB-07451, EFG 2003 S. 666.
BFH ▶ Urteil v. - VII R 77/03, BStBl 2005 II S. 122. DokID ▶ NWB YAAAB-41209. Rechtsgrundlage ▶ § 171 Abs. 3a Satz 1 und 3 AO. Vorinstanz ▶ NWB XAAAB-11037, EFG 2003 S. 1442.
I. Sachverhalt
1. Gleichzeitiger Erlass eines neuen Haftungsbescheids
Im Urteil VII R 18/03 hat der BFH entschieden, dass eine Festsetzungsverjährung nicht eintritt, wenn das Finanzamt im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid nach regulärem Ablauf der Verjährungsfrist diesen aufhebt und einen neuen Haftungsbescheid gleichzeitig erlässt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger und Geschäftsführer einer GmbH wurde wegen rückständiger Umsatzsteuer gem. § 191 i. V. mit §§ 69, 34 AO mit Haftungsbescheid (Haftungsbescheid I) in Anspruch genommen. Nach erfolg...