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Entgeltumwandlung: Gezillmerte bAV-Tarife und Stornoabschlag rechtswidrig
Unruhe in den Chefetagen verbreitet gegenwärtig das . Zum ersten Mal wurde rechtskräftig festgestellt, dass Arbeitgeber ihre arbeitsvertragsgemäße Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzen und sich deshalb schadensersatzpflichtig machen, wenn sie bei der betrieblichen Altersvorsorge gezillmerte Tarife wählen bzw. mit dem Finanzdienstleister einen Stornoabschlag vereinbaren, ohne ihre Mitarbeiter zuvor ausreichend darüber zu informieren. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Arbeitsgerichte diesem Urteil anschließen. Da es sich um ein rechtskräftiges Urteil handelt, kann jedoch von einer Signalwirkung ausgegangen werden.
Experten weisen darauf hin, dass nur ein unbedeutender Anteil der Betriebsrenten-Verträge auf u...