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Rückstellung für Nachbetreuungsleistungen
In Abgrenzung zum (BStBl 1994 II S. 158) entschied der (n. v.), dass in einem Fall, in dem sich ein Hörgeräteakustiker beim Verkauf einer Hörhilfe für einen festen Zeitraum zur kostenlosen Nachbetreuung des Hörgeräts und des Hörgeschädigten in technischer und medizinischer Hinsicht verpflichtet, er für diese Verpflichtung eine Rückstellung zu bilden hat (vgl. Urteil vom - I R 96/00, StuB 2002 S. 1173).
Praxishinweise: (1) Sachverhalt im Streitfall: Die Klägerin hatte Rahmenverträge über die Lieferung von Hörhilfen mit Krankenkassen abgeschlossen. Gegenstand der Verträge war die Auswahl, Anpassung und Lieferung von Hörhilfen an Anspruchsberechtigte dieser Krankenkassen einschließlich der Nachb...