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Einkommensteuer | Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit hat die Finanzverwaltung ergänzend zum Schreiben vom (BStBl I S. 408) zu Zweifelsfragen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen Stellung genommen. Beispielhaft werden darin die zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehörenden Tätigkeiten, insbesondere handwerklicher Art, erörtert. Darüber hinaus wird festgestellt, dass für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden ist, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden kann.▶VT 847/04