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Schadenersatzanspruch gegen GmbH-Geschäftsführer nach Insolvenzeröffnung
Für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer GmbH bedarf es dann keines Beschlusses der Gesellschafterversammlung, wenn über das Vermögen der Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Gleiches gilt bei der Liquidation einer GmbH, die ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, wenn die Liquidation deshalb konkursfrei erfolgt, weil eine die Kosten deckende Masse nicht vorhanden ist ([sog. masselose Liquidation]; Bezug: § 46 Nr. 8 GmbHG; , ZIP 2004 S. 1708).▶VT 830/04